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   VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12   

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VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 (https://dejure.org/2013,14795)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.06.2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 (https://dejure.org/2013,14795)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 (https://dejure.org/2013,14795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Zugangs zum Masterstudium wegen Nichterfüllung der Qualifikationsvoraussetzungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 804
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (41)

  • VerfGH Berlin, 16.09.2008 - VerfGH 81/08

    Verletzung des Grundrechts eines Studienbewerbers auf freie Wahl der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12
    Wie der Verfassungsgerichtshof im Einzelnen bereits ausgeführt hat (Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11 u. a. - Rn. 44, und 16. September 2008 - VerfGH 81/08, 81 A/08 - Rn. 5 m. w. N.) sind letztinstanzliche Entscheidungen über Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn nicht das Hauptsacheverfahren ausreichende Möglichkeiten bietet, der Grundrechtsverletzung abzuhelfen, und dieser Weg dem Beschwerdeführer auch zumutbar ist.

    Der grundrechtlich geschützte Anspruch auf Zulassung in Bezug auf die Wahl eines bestimmten Studienganges und einer bestimmten Universität könnte sonst allein durch Zeitablauf endgültig vereitelt werden (vgl. Beschluss vom 16. September 2008, a. a. O., Rn. 13).

    a) Entgegen der Ansicht der Beteiligten zu 2 ist das Recht auf freie Wahl des Studiums und des Studienorts weder durch die (von der Beschwerdeführerin wahrgenommene) Möglichkeit der Immatrikulation an einer anderen Hochschule gleichsam verbraucht (vgl. Beschluss vom 16. September 2008, a. a. O., Rn. 10; vgl. auch BVerwG, NVwZ 2011, 1135 ), noch dadurch, dass sie mit dem Bachelorabschluss in Politikwissenschaften bereits über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügt.

    b) Mit Art. 17 VvB, der ebenso wie Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG die Berufsfreiheit umfassend schützt (Beschluss vom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 - LVerfGE 12, 15 ), und Art. 20 Abs. 1 Satz 2 VvB, wonach das Land Berlin jedem den Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen ermöglicht, gewährleistet die Verfassung von Berlin sowohl den Zugang zu einem berufsqualifizierenden Hochschulstudium (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 33, 303 ; Hailbronner, WissR 2008, 106 m. w. N.) als auch die freie Wahl der Ausbildungsstätte (Beschlüsse vom 16. September 2008 - VerfGH 81/08, 81 A/08 - Rn. 7, und 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11 u. a. - Rn. 47).

    Geschützt ist ferner die Freiheit, zwischen verschiedenen Universitäten - und damit auch Studienorten - wählen zu können (Beschluss vom 16. September 2008, a. a. O., m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06

    Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12
    Der Berliner Gesetzgeber grenzt sich damit zwar in gewisser Weise von den (ihn nicht bindenden, vgl. Urteil vom 4. März 2009 - VerfGH 199/06 - Rn. 65 m. w. N.) Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz und den Empfehlungen des Wissenschaftsrates ab, wonach der Bachelorabschluss als erster berufsqualifizierender Abschluss den Regelabschluss darstellen und bei den Zugangsvoraussetzungen für das Masterstudium dem Charakter des Masterabschlusses als weiterem berufsqualifizierendem Abschluss Rechnung tragen soll.

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass den insbesondere durch Art. 17 VvB geschützten Interessen der Studienbewerber die durch Art. 21 Satz 1 VvB geschützten Interessen der Hochschulen gegenüberstehen, die es dem Gesetzgeber verbieten, den Wissenschaftsbetrieb so zu gestalten, dass die Gefahr der Funktionsunfähigkeit oder der Beeinträchtigung des für die wissenschaftliche Betätigung erforderlichen Freiheitsraums herbeigeführt wird (Urteil vom 4. März 2009, a. a. O., Rn. 58; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NVwZ-RR 2008, 33; BVerfGE 111, 333 ).

    Beide Rechtskreise bedürfen insoweit der Harmonisierung bzw. des gegenseitigen Ausgleichs (Urteile vom 1. November 2004, a. a. O., S. 58, und 4. März 2009, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 28/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12
    Wie der Verfassungsgerichtshof im Einzelnen bereits ausgeführt hat (Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11 u. a. - Rn. 44, und 16. September 2008 - VerfGH 81/08, 81 A/08 - Rn. 5 m. w. N.) sind letztinstanzliche Entscheidungen über Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn nicht das Hauptsacheverfahren ausreichende Möglichkeiten bietet, der Grundrechtsverletzung abzuhelfen, und dieser Weg dem Beschwerdeführer auch zumutbar ist.

    b) Mit Art. 17 VvB, der ebenso wie Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG die Berufsfreiheit umfassend schützt (Beschluss vom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 - LVerfGE 12, 15 ), und Art. 20 Abs. 1 Satz 2 VvB, wonach das Land Berlin jedem den Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen ermöglicht, gewährleistet die Verfassung von Berlin sowohl den Zugang zu einem berufsqualifizierenden Hochschulstudium (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 33, 303 ; Hailbronner, WissR 2008, 106 m. w. N.) als auch die freie Wahl der Ausbildungsstätte (Beschlüsse vom 16. September 2008 - VerfGH 81/08, 81 A/08 - Rn. 7, und 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11 u. a. - Rn. 47).

    Er unterliegt insoweit nicht den strengeren Voraussetzungen wie bei der einer objektiven Berufswahlregelung gleichkommenden Beschränkung des Zugangs aus Kapazitätsgründen (Numerus-clausus; vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11 u. a. -, juris Rn. 54 m. w. N.).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12
    Insofern ist zuvörderst dem parlamentarischen Gesetzgeber die Entscheidung darüber zugewiesen, welche Gemeinschaftsinteressen so wichtig sind, dass Freiheitsrechte des Einzelnen zurücktreten müssen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 33, 125 ; 111, 191 ).

    Eine fachspezifische Einschätzungsprärogative lässt sich sowohl aus der in § 2 Abs. 1 Satz 2 BerlHG verankerten Satzungsautonomie (vgl. dazu BVerfGE 33, 125 ) als auch aus der in Art. 21 Satz 1 VvB gewährleisteten Lehr- und Wissenschaftsfreiheit ableiten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 2 NB 375/09 -, juris Rn. 8; OVG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 10 D 10792/10 -, juris Rn. 18; OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 13 B 1649/10 -, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12
    Den Anschauungen des Gesetzgebers hierüber darf die Anerkennung nur versagt werden, wenn sie offensichtlich fehlsam oder mit der Wertordnung der Verfassung unvereinbar sind (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 13, 97 ; 77, 84 ; 81, 156 ; Wieland, in: Dreier, Grundgesetz, 2. Aufl. 2004, Art. 12 Rn. 126).

    Danach ist es vornehmlich Sache des Gesetzgebers, auf der Grundlage seiner Vorstellungen und Ziele und unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Gebiets zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (BVerfGE 77, 84 ).

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12
    Insofern ist zuvörderst dem parlamentarischen Gesetzgeber die Entscheidung darüber zugewiesen, welche Gemeinschaftsinteressen so wichtig sind, dass Freiheitsrechte des Einzelnen zurücktreten müssen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 33, 125 ; 111, 191 ).

    Im Blick auf den jeweiligen Sachbereich und auf die Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes, insbesondere die Intensität der Grundrechtseingriffe, ist zu beurteilen, wie weit die gesetzlichen Vorgaben ins Einzelne gehen müssen (vgl. BVerfGE 98, 218 ; 111, 191 ).

  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 2667/05

    Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12
    Zugleich dienen sie der mit der Umstellung auf die Bachelor- und Masterstudiengänge angestrebten europaweiten Angleichung der Studiensysteme (vgl. dazu BVerfG, NVwZ-RR 2008, 33 ) und der Bewältigung des damit verbundenen verschärften Wettbewerbs unter den Hochschulen.

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass den insbesondere durch Art. 17 VvB geschützten Interessen der Studienbewerber die durch Art. 21 Satz 1 VvB geschützten Interessen der Hochschulen gegenüberstehen, die es dem Gesetzgeber verbieten, den Wissenschaftsbetrieb so zu gestalten, dass die Gefahr der Funktionsunfähigkeit oder der Beeinträchtigung des für die wissenschaftliche Betätigung erforderlichen Freiheitsraums herbeigeführt wird (Urteil vom 4. März 2009, a. a. O., Rn. 58; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NVwZ-RR 2008, 33; BVerfGE 111, 333 ).

  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 210/03

    Beschränkungen der autonomen Ausübung des universitären Promotionsrechts durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12
    Eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe (vgl. Urteil vom 1. November 2004 - VerfGH 210/03 - LVerfGE 15, 34 ) ergibt hier ohne weiteres, dass die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist, also die Betroffenen - bei gesetzeskonformer Handhabung der Ermächtigung - nicht übermäßig belastet sind.

    Beide Rechtskreise bedürfen insoweit der Harmonisierung bzw. des gegenseitigen Ausgleichs (Urteile vom 1. November 2004, a. a. O., S. 58, und 4. März 2009, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 2 NB 375/09

    Eignung für die Zulassung zu einem Masterstudiengang im Falle des fehlenden

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12
    Im Übrigen erscheint es sachgerecht und mit Rücksicht auf die Lehrfreiheit nach Art. 21 VvB auch geboten, die weiteren Konkretisierungen anhand der Vielzahl der Lehrkonzepte den Hochschulen zu überlassen (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 10 D 10792/10 -, juris Rn. 9 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 2 NB 375/09 -, juris Rn. 8; OVG Münster, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 13 C 411/09 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 Bs 227/11 - juris Rn. 20 ff.; Lindner, a. a. O., S. 6; ders., in: Hartmer/Detmer, a. a. O., Rn. 78).

    Eine fachspezifische Einschätzungsprärogative lässt sich sowohl aus der in § 2 Abs. 1 Satz 2 BerlHG verankerten Satzungsautonomie (vgl. dazu BVerfGE 33, 125 ) als auch aus der in Art. 21 Satz 1 VvB gewährleisteten Lehr- und Wissenschaftsfreiheit ableiten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 2 NB 375/09 -, juris Rn. 8; OVG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 10 D 10792/10 -, juris Rn. 18; OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 13 B 1649/10 -, juris Rn. 12).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2010 - 10 D 10792/10

    Hochschulrecht; Zugang zum Masterstudium

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12
    Im Übrigen erscheint es sachgerecht und mit Rücksicht auf die Lehrfreiheit nach Art. 21 VvB auch geboten, die weiteren Konkretisierungen anhand der Vielzahl der Lehrkonzepte den Hochschulen zu überlassen (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 10 D 10792/10 -, juris Rn. 9 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 2 NB 375/09 -, juris Rn. 8; OVG Münster, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 13 C 411/09 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 Bs 227/11 - juris Rn. 20 ff.; Lindner, a. a. O., S. 6; ders., in: Hartmer/Detmer, a. a. O., Rn. 78).

    Eine fachspezifische Einschätzungsprärogative lässt sich sowohl aus der in § 2 Abs. 1 Satz 2 BerlHG verankerten Satzungsautonomie (vgl. dazu BVerfGE 33, 125 ) als auch aus der in Art. 21 Satz 1 VvB gewährleisteten Lehr- und Wissenschaftsfreiheit ableiten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 2 NB 375/09 -, juris Rn. 8; OVG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 10 D 10792/10 -, juris Rn. 18; OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 13 B 1649/10 -, juris Rn. 12).

  • OVG Hamburg, 07.02.2012 - 3 Bs 227/11

    Bekanntmachung einer Hochschulsatzung; subjektive Zugangsvoraussetzungen für den

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00

    Brandenburgisches Hochschulgesetz

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 42/99

    Einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes,

  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11

    Verletzung der Berufsfreiheit durch Streitwertfestsetzung auf den Auffangwert im

  • VerfGH Berlin, 06.12.1994 - VerfGH 65/93

    Beschluß des Senats zur Schließung der Staatlichen Schauspielbühnen am Ende der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2010 - 13 C 411/09

    Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen zu einem begehrten Masterstudiengang unter

  • OVG Saarland, 16.01.2012 - 2 B 409/11

    Zugang zum Masterstudium - Eignung durch Forderung einer bestimmten Endnote des

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 91.77

    Vergabe von Studienplätzen - Ermittlung der Aufnahmekapazität - Verteilung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 13 B 1649/10

    Anknüpfung an den ersten berufsqualifizierenden Abschluss für die Ausgestaltung

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10

    Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78

    Verfassungswidrigkeit der Zweitstudienregelung im Staatsvertrag 1978

  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und

  • VerfGH Berlin, 06.02.1998 - VerfGH 80/96

    Herabsetzung der Altersgrenze für Prüfingenieure für Baustatik auf 65 Jahre

  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 13 B 1632/09

    Anspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang Lebensmittelchemie für das WS

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 13 B 52/12

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Studenten auf Zulassung zu einem

  • VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 166/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Verhältnis von Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2011 - 5 S 27.10

    Hochschulzugang; Hochschulzulassung; konsekutiver Masterstudiengang;

  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 109/13

    Verletzung des Kapazitätserschöpfungsgebots durch Nichtbeachtung der

    Die Beschwerdeführerin kann nicht auf das noch in der ersten Instanz anhängige Hauptsacheverfahren verwiesen werden (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 - Rn. 38 m. w. N.).

    bb) Ebenso wie Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgrundsatz gewährleisten auch Art. 17 VvB und Art. 20 Abs. 1 Satz 2 VvB (Recht auf freie Wahl des Berufes und auf Bildung) in Verbindung mit Art. 10 Abs. 1 VvB und dem Sozialstaatsprinzip jedem Bürger, der die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Zulassung zum Hochschulstudium seiner Wahl (Beschlüsse vom 19. Juni 2013, a. a. O., Rn. 43 und 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11 u. a. - Rn. 54, jeweils m. w. N.; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im

    Dem Gesetzgeber kommt dabei ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - VerfGH 39/09 - Rn. 48, und 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 - Rn. 45; zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a. a. O.).
  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 5/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnungen der Aufnahmen in die

    Zwar ist es in der Regel erforderlich, auch den Rechtsweg in der Hauptsache vollständig zu beschreiten (Beschluss vom 16. September 2008, a. a. O.), aber etwas anderes kann nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes gelten, wenn das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Möglichkeit bietet, dem geltend gemachten Grundrechtsverstoß abzuhelfen oder wenn es einem Beschwerdeführer unzumutbar ist, dieses zunächst abzuschließen (Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 - Rn. 38 und vom 20. November 2011 - VerfGH 28/11 u. a. - Rn. 51).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 13.13

    Spielhalle; Gerätereduzierung; Geräteaufstellung; Art und Weise; Gerätezahl;

    Dem Gesetzgeber kommt dabei ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - VerfGH 39/09 - Rn. 48, und 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 - Rn. 45; zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a. a. O.).
  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 165/12

    Verfassungsmäßigkeit der Vorgaben zur Festlegung des für die Entgeltberechnung

    Aus Art. 59 Abs. 1 VvB, wonach die für alle verbindlichen Gebote und Verbote auf Gesetz beruhen müssen, ergibt sich, dass im Verhältnis zwischen Staat und Bürgern alle wesentlichen, insbesondere grundrechtsrelevanten, Entscheidungen vom Gesetzgeber selbst zu treffen sind (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12 - Rn. 54, m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 12.04.2023 - B 8 K 22.1060

    Kein Anspruch auf Zulassung bei Nichterfüllen der weiteren Zugangsvoraussetzungen

    Auch kann ein bestimmtes Mindestniveau an ECTS-Punkten aus einem Kompetenzbereich verlangt werden (vgl. BayVGH, B.v. 03.02.2014 - 7 CE 13.2131 - BeckRS 2014, 47185 Rn. 15, beck-online; VG München, B.v. 02.03.2015 - M 3 E 14.4625 - BeckRS 2015, 100063 Rn. 13, beck-online; vgl. auch VerfGH Berlin, B.v. 19.06.2013 - VerfGH 150-12 - BeckRS 2013, 52586, beck-online).

    Diese Ungleichbehandlung ist, obwohl sie ein Freiheitsgrundrecht - nämlich die Berufswahlfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG bzw. Art. 101 BV) - tangiert, nicht unverhältnismäßig (vgl. VerfGH Berlin, B.v. 19.06.2013 - VerfGH 150-12 - BeckRS 2013, 52586, beck-online).

  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 98/11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung in Verfahren

    Aus dem Vorbringen muss sich überdies ergeben, dass die Verfassungsbeschwerde die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt und insbesondere dem Grundsatz der Subsidiarität genügt (Beschluss vom 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 -, juris Rn. 35).
  • VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Wiedereinsetzungsentscheidung im

    Aus dem Vorbringen muss sich auch ergeben, dass die Verfassungsbeschwerde die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt und insbesondere dem Grundsatz der Subsidiarität genügt (Beschluss vom 20. Juni 2014, a. a. O.; Beschluss vom 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 - Rn. 35).
  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 6/19

    Parallelentscheidung

    Zwar ist es in der Regel erforderlich, auch den Rechtsweg in der Hauptsache vollständig zu beschreiten (Beschluss vom 16. September 2008, a. a. O.), aber etwas anderes kann nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes gelten, wenn das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Möglichkeit bietet, dem geltend gemachten Grundrechtsverstoß abzuhelfen oder wenn es einem Beschwerdeführer unzumutbar ist, dieses zunächst abzuschließen (Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 - Rn. 38 und vom 20. November 2011 - VerfGH 28/11 u. a. - Rn. 51).
  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 7/19

    Parallelentscheidung

    Zwar ist es in der Regel erforderlich, auch den Rechtsweg in der Hauptsache vollständig zu beschreiten (Beschluss vom 16. September 2008, a. a. O.), aber etwas anderes kann nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes gelten, wenn das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Möglichkeit bietet, dem geltend gemachten Grundrechtsverstoß abzuhelfen oder wenn es einem Beschwerdeführer unzumutbar ist, dieses zunächst abzuschließen (Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 - Rn. 38 und vom 20. November 2011 - VerfGH 28/11 u. a. - Rn. 51).
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